RS Vwgh 1994/10/13 93/09/0302

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Veröffentlicht am 13.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs2;
AVG §18 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine dem § 18 Abs 2 zweiter Satz AVG vergleichbare Sanierung der Unterfertigung der Ausfertigung nach § 18 Abs 4 AVG sieht das Gesetz nicht vor.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090302.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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