RS Vwgh 1994/10/18 94/04/0186

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs2;
GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
GewO 1994 §87 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0125 3

Stammrechtssatz

Da die Rechtslage nach der GewO 1994 hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs 2 GewO 1994 der Rechtslage nach der GewO 1973 entspricht, sind in den Anwendungsfällen des § 87 Abs 2 GewO 1994 die in der Rechtsprechung des VwGH zu § 87 Abs 2 GewO 1973 entwickelten Grundsätze heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040186.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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