RS Vwgh 1994/10/19 94/01/0352

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Es stellt sich als wesentlicher Verfahrensmangel dar, daß sich die belangte Behörde nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob Slowenien im Zeitpunkt des Aufenthaltes des Asylwerbers bereits als Staatsgebilde in dem Sinne bestanden hat, daß es als anderer Staat gemäß § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 qualifiziert werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010352.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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