RS Vwgh 1994/10/19 93/03/0252

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z2 idF 1993/029;
GewO 1973 §87 Abs2 idF 1993/029;

Rechtssatz

Dem Vorbringen, wonach die Entziehung der Gewerbeberechtigung die Existenz des Gewerbeberechtigten gefährde und den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge habe, ist kein rechtliches Gewicht beizumessen (Hinweis E 13.9.1988, 86/04/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030252.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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