RS Vwgh 1994/10/21 94/11/0254

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

B-VG Art9a Abs3;
WehrG 1990 §15 Abs1;
WehrG 1990 §35 Abs1;
WehrG 1990 §36a Abs1;

Rechtssatz

Der Erlassung eines Einberufungsbefehles steht weder der Aufenthalt des Wehrpflichtigen im Ausland noch der Umstand entgegen, daß Anträge auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht anhängig sind, über die noch nicht entschieden wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110254.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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