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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die erwartete künftige Übernahme eines Unternehmens durch den Zivildienstpflichtigen vermag schon deshalb kein wirtschaftliches Interesse des Zivildienstpflichtigen an seiner Befreiung zu begründen, weil es sich dabei um ein ungewisses künftiges Ereignis handelt (Hinweis E 20.12.1988, 88/11/0157, 0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110270.X03Im RIS seit
20.11.2000