RS Vwgh 1994/10/24 94/10/0097

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Veröffentlicht am 24.10.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6 lita;
ForstG 1975 §18 Abs1 litb;

Rechtssatz

Durch den Kauf einer Teilfläche eines als Rodungsfläche bewilligten Grundstückes geht die diese betreffende Rodungsbewilligung einschließlich der ihr beigefügten Nebenbestimmung an den Erwerber über. Für die Annahme, diese Nebenbestimmung gelte für den Erwerber nicht, weil ihm ihre Einhaltung unmöglich sei, fehlt es an jeglicher normativer Grundlage. Es ist Sache des Erwerbers, zu entscheiden, ob er ein Grundstück kauft, das mit einer derart eingeschränkten Rodungsbewilligung versehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100097.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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