RS Vfgh 1990/3/14 G324/89

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Index

32 Steuerrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag BAO §201 StraßenverkehrsbeitragsG §3

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung von §3 StraßenverkehrsbeitragsG mangels aktueller Beeinträchtigung der Rechtssphäre der Antragstellerin

Rechtssatz

Die Antragstellerin hätte die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihr im Wege der Selbstbemessung auf Grund der angefochtenen Bestimmung des §3 StraßenverkehrsbeitragsG entrichteten Abgaben mit der Begründung zu stellen, die Abgabenentrichtung hätte sich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift als unrichtig erwiesen (§201 BAO).

Bei Beschreitung dieses Weges befände sich die Antragstellerin, was ihre Verpflichtung zur Entrichtung inzwischen fällig gewordener Abgaben nach der angefochtenen Bestimmung betrifft, in keiner anderen Situation als jene Abgabepflichtigen, die die Rechtswidrigkeit von Steuerbescheiden rügen wollen.

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Straßenverkehrsbeitrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:G324.1989

Dokumentnummer

JFR_10099686_89G00324_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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