RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0082

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

21/03 GesmbH-Recht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §63 Abs1;
GmbHG §6;
GmbHG §63;
GmbHG §72;

Rechtssatz

Zur Beteiligung an einer GmbH gehören auch die verdeckten Stammeinlagen, welche nicht als abzugsfähige Schulden zu behandeln sind. Sie sind mit dem Nennwert dem Stammkapital hinzuzurechnen (Hinweis: Tormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150082.X07

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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