RS Vwgh 1994/11/3 92/15/0227

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

KStG 1988 §5 Z10;
WGG 1979 §7 Abs1;
WGG 1979 §7 Abs2;
WGG 1979 §7 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Sanierungsfälle gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz WGG sind Fällen, in denen begünstigte Wohnungen errichtet werden, von Gesetzes wegen gleichzuhalten. Deshalb erfüllt die Sanierung (der Umbau) von Räumen zur Schaffung eines Kindergartens, der anschließend vermietet wird, dann den Tatbestand des § 7 Abs 3 Z 2 WGG, wenn die Nutzfläche aller Geschäftsräume des Bauvorhabens ein Drittel der Gesamtnutzfläche nicht übersteigt, oder, falls ein dieses Maß übersteigender Anteil an den Geschäftsräumen baubehördlich vorgeschrieben ist, die Nutzflächen der Wohnungen überwiegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150227.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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