RS Vwgh 1994/11/9 91/13/0219

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs2;

Rechtssatz

Sachbezug ist jener geldwerte Vorteil, der dem Abgabepflichtigen tatsächlich zukommt. Bezieht ein Abgabepflichtiger Wirtschaftsgüter oder Leistungen zu einem verbilligten Preis, so liegt nur in der Verbilligung jener geldwerte Vorteil, der als Sachbezug der Besteuerung zu unterziehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130219.X03

Im RIS seit

27.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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