RS Vwgh 1994/11/9 94/13/0138

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §11;
BewG 1955 §19;
BewG 1955 §68 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0139

Rechtssatz

"Mieterinvestititonen" werden als solche lediglich beim Einheitswert des Betriebsvermögens des Mieters erfaßt. Beim Vermieter hingegen wird im Rahmen des Einheitswertes des Grundvermögens nur eine allfällige Wertsteigerung des Grundstückes erfaßt, die mit den Mieterinvestitionen nicht identisch sein muß (Hinweis Rössler-Troll, BewG und Vermögensteuergesetz/15, S 981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130138.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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