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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde, einen Berufungswerber von Amts wegen zu seinem Berufungsvorbringen einzuvernehmen, wird in der BAO nicht normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130160.X02Im RIS seit
20.11.2000