RS Vwgh 1994/11/15 90/14/0216

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Veröffentlicht am 15.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20;
EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140216.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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