RS Vwgh 1994/11/15 94/07/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1994
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12;
WRG 1959 §56 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0113

Rechtssatz

Die Möglichkeit einer Verletzung bestehender Rechte nach § 12 WRG 1959 wurde in der Bestimmung des § 56 Abs 1 legcit gerade zur Voraussetzung der Bewilligungsbedürftigkeit solcher Vorhaben gemacht. Kommt die Wasserrechtsbehörde zur Feststellung, daß durch ein Vorhaben nach § 56 Abs 1 WRG eine Verletzung bestehender Rechte (und eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen) auszuschließen sei, dann wäre ein Bewilligungsantrag nach § 56 Abs 1 legcit mangels Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070112.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten