RS Vfgh 1990/6/11 B1261/89

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Veröffentlicht am 11.06.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

StGG Art8 StPO §175 Abs1 Z1 SuchtgiftG §12

Leitsatz

Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme einer Übertretung des Suchtgiftgesetzes

Rechtssatz

Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch seine Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme einer Übertretung des §12 SuchtgiftG; Vorliegen des Haftgrundes nach §175 Abs1 Z1 StPO.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Festnehmung, Suchtgift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1261.1989

Dokumentnummer

JFR_10099389_89B01261_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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