RS Vwgh 1994/11/16 93/12/0342

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Veröffentlicht am 16.11.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/12/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/12/0092 4

Stammrechtssatz

Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich,

1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw

2) ob bei einer solchen Nebenbeschäftigung zwangsläufig ein Kontakt mit Personen gegeben ist, gegenüber denen auch ein dienstliches Einschreiten des Beamten häufig notwendig sein kann bzw

3) ob der finanzielle Erfolg der Nebenbeschäftigung von den Personen abhängig ist, gegenüber denen der Beamte dienstlich tätig zu werden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120342.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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