Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33 ZPO §146Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; kein minderer Grad des VersehensRechtssatz
Die Beschwerdeführerin hat vom Einlangen des Erkenntnisses der OBDK von Anfang an gewußt. Es hätte ihr bei gehöriger Aufmerksamkeit das Fehlen der Fristeintragung schon deshalb auffallen müssen, weil sie durch das angefochtene Erkenntnis in ihrer beruflichen Stellung persönlich und unmittelbar betroffen war. Das Versäumen der Beschwerdefrist beruht daher nicht auf einem bloß geringfügigen Fehler, der gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufen kann (vgl. VfGH 3.10.1988 B1345/88).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B287.1990Dokumentnummer
JFR_10099388_90B00287_01