RS Vwgh 1994/11/17 93/06/0246

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs3;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs4;

Rechtssatz

Ein "gastronomischer Speisenzustellbetrieb" (hier: Pizzeria, mit dem Schwergewicht des Verkaufes über die Gasse) hält sich im Rahmen der Versorgungsbedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung und damit des im Wohngebiet allgemein Üblichen und im Zweifel daher Zulässigen. Ein solcher "gastronomischer Speisenzustellbetrieb" ist daher schon deshalb auch im Mischgebiet gem § 14 Abs 4 Vlbg RPG zulässig, ohne daß gesondert die Frage geprüft werden müßte, ob es sich um einen "nicht störenden Kleinbetrieb" iSd § 14 Abs 4 Vlbg RPG handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060246.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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