RS Vwgh 1994/11/17 94/06/0162

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L80208 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner Gemeinden Vorarlberg
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
BausperreV Möggersdorf 1992;
B-VG Art139 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
RPG Vlbg 1973 §23 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hegt keine Bedenken gegen die BausperreV der Gemeindevertretung Möggersdorf 1992 (Hinweis B VfGH 14.6.1994, B 1693/93). Die beabsichtigte Rückwidmung eines Gebietes von Sonderfläche/Hotel in Freifläche/Landwirtschaft erscheint auch nicht von vornherein unsachlich, weil die dieses Grundstück umgebenden Grundflächen ebenfalls die Widmung Freifläche/Landwirtschaft aufweisen und auch die umliegenden Grundstücke nicht bebaut sind, sondern durchgehend landwirtschaftlich genutzt werden, und das Widmungsgebiet optisch deutlich sichtbar vom Ortskern abgehoben, auf einem Hügel liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060162.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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