RS Vwgh 1994/11/22 94/04/0156

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45;
VwGG §42 Abs2;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Ein Erkenntnis des VwGH, mit dem ein in einer Verwaltungsstrafsache ergangener Bescheid gemäß § 42 Abs 2 VwGG aufgehoben wird, kommt niemals einer Einstellung des diesbezüglichen Strafverfahrens gleich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040156.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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