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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Rechtssatz
Da der "deklarierte Wille", sich der Untersuchung zu unterziehen und die Befunde beizubringen, die tatsächliche Erfüllung der Aufforderung nicht ersetzt, hindert die bloße Absichtserklärung nicht die Entziehung der Lenkerberechtigung gemäß § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110117.X01Im RIS seit
11.07.2001