RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0117

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Da der "deklarierte Wille", sich der Untersuchung zu unterziehen und die Befunde beizubringen, die tatsächliche Erfüllung der Aufforderung nicht ersetzt, hindert die bloße Absichtserklärung nicht die Entziehung der Lenkerberechtigung gemäß § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110117.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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