RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0117

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus einem Schreiben der Behörde, in dem die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Verwaltungsverfahren zu der von ihr beabsichtigten Entziehung der Lenkerberechtigung eingeräumt wird, kann keine relevante Fristverlängerung abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110117.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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