Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Rechtssatz
Aus einem Schreiben der Behörde, in dem die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Verwaltungsverfahren zu der von ihr beabsichtigten Entziehung der Lenkerberechtigung eingeräumt wird, kann keine relevante Fristverlängerung abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110117.X03Im RIS seit
11.07.2001