RS Vwgh 1994/11/22 94/04/0129

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs2;

Rechtssatz

Zur Gewinnung eines medizinisch fundierten Substrats für die Beurteilung, ob von einer gewerblichen Betriebsanlage ausgehende Schallimmissionenen den Nachbarn zumutbar oder unzumutbar sind oder gar eine Gefährdung ihrer Gesundheit befürchten lassen, bedarf es zunächst einer umfassenden, generellen und sachlich fundierten Darstellung der Reaktionen des menschlichen Körpers auf Schallimmissionen verschiedener Intensität - allenfalls unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Schlafs - ; hieraus sind sodann Erkenntnisse über die Auswirkungen der konkreten Schallimmissionen auf die betroffenen Nachbarn abzuleiten.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040129.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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