RS Vwgh 1994/11/22 93/04/0217

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2 Z1 idF 1993/029;
GmbHG §15;
GmbHG §18 Abs1;
HGB §49;

Rechtssatz

Der Umstand, daß auch ein Prokurist zur Vertretung nach außen berechtigt ist, vermittelt diesem nicht die Stellung eines zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040217.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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