RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0221

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Rechtssatz

Der Landeshauptmann hat die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von KFZ nach § 57a Abs 2 KFG unter anderem dann zu widerrufen, wenn aufgrund des Verhaltens des ermächtigten Gewerbetreibenden die Annahme berechtigt ist, die Kraftfahrbehörde könne sich nicht mehr darauf verlassen, daß er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes - der Gewährleistung, daß nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen - ausüben werde (Hinweis E 19.9.1984, 83/11/0167, VwSlg 11527 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110221.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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