RS Vwgh 1994/11/23 91/13/0259

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
beobachten
merken

Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §4 Abs2 lita;
BAO §4 Abs2 litb;
KO §46 Abs1 Z2;
KO §81;

Rechtssatz

Entsteht die Einkommensteuerschuld und Gewerbeschuld (abzüglich der Vorauszahlungen) NACH dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung, so handelt es sich hiebei um Masseforderungen, für deren fristgerechte Entrichtung der Masseverwalter zu sorgen hat (Hinweis E 25.1.1989, 88/13/0181). Kommt der Masseverwalter einer solchen Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Vorschreibung von Säumniszuschlägen zu Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130259.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten