RS Vwgh 1994/11/25 94/19/0635

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die tägliche Meldepflicht bei der Polizei stellt für sich allein keinen solchen Eingriff dar, daß aus objektiver Sicht gesagt werden kann, der Verbleib in seinem Heimatland wäre für den Asylwerber unerträglich gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190635.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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