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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die tägliche Meldepflicht bei der Polizei stellt für sich allein keinen solchen Eingriff dar, daß aus objektiver Sicht gesagt werden kann, der Verbleib in seinem Heimatland wäre für den Asylwerber unerträglich gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190635.X01Im RIS seit
20.11.2000