RS Vwgh 1994/11/29 89/14/0230

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §123;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Da für die Gewinnermittlung innerhalb eines Zurechnungssubjektes keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen können, sind die von einem inländischen Betrieb seiner ausländischen Zweigniederlassung gegenüber ausgewiesenen Forderungen in Wahrheit bloße Verrechnungsposten, aber keine Forderungen iSd § 123 EStG, von denen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - eine begünstigte Teilwertabschreibung vorgenommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140230.X08

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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