RS Vwgh 1994/11/30 94/03/0127

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Zum Schutzbereich des Erfordernisses der "Sicherheit des Verkehrs" zählen nicht nur die außerhalb des Antragsteller gelegenen Sicherheitsinteressen, sondern auch die Interessen seiner eigenen Sicherheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030127.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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