RS Vwgh 1994/11/30 94/03/0127

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §39 Abs2;
StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Stützt die belangte Behörde die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO auf eine Verordnung, deren Schutzgedanke die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf extrem lawinengefährdeten Straßen ist, so hat sie aus dem Gedanken der Amtswegigkeit des Ermittlungsverfahrens heraus zu prüfen, ob nicht die Situation des Antragstellers jener vergleichbar ist, in der sich jene Personen befinden, zu deren Gunsten bereits in der Verordnung eine Ausnahme vom Fahrverbot normiert wurde, sodaß der Erteilung einer Ausnahmebewilligung das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs nicht entgegenstünde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030127.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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