RS Vwgh 1994/11/30 93/03/0014

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §61 Abs1;
AVG §61 Abs5;
VStG §51 Abs3;

Rechtssatz

Entspricht die Rechtsmittelbelehrung eines erstbehördlichen Straferkenntnisses den Bestimmungen des § 63 Abs 3 AVG, § 61 Abs 1 AVG, § 61 Abs 5 AVG iVm § 51 Abs 3 VStG, dann bedarf es keiner weiteren Belehrung durch einen "Konzeptsbeamten" der Erstbehörde.

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030014.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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