RS Vwgh 1994/12/1 93/18/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1994
beobachten
merken

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §1 Z3;

Rechtssatz

Wird eine Schiwerkstätte/Lagerraum von Arbeitnehmern betreten, um Gegenstände zu holen oder kurze Arbeiten bei Reparaturen vorzunehmen (die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt ca zehn Minuten täglich) handelt es sich um einen "sonstigen Betriebsraum" iSd § 1 Z 3 AAV.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180067.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten