RS Vwgh 1994/12/7 AW 94/17/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG 1976 §13 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Haltungsbewilligung für Legehennen - Da dem Bf spätestens mit dem seinerzeit abweichlichen Bescheid über den Antrag auf Haltung von Legehennen klar sein mußte, daß die Haltung von Legehennen in rechtswidriger Weise erfolgte, kann nicht davon gesprochen werden, daß mit einem allfälligen Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Bf ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994170043.A02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten