RS Vwgh 1994/12/13 94/11/0370

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Eine psychische Ausnahmesituation eines Zivildienstpflichtigen (hier: depressive gemischt ängstliche Episode einer abnormen Belastungsreaktion mit zunehmender Suizidgefahr) begründet selbst bei Mitverursachung dieses Zustandes durch wirtschaftliche oder familiäre Sorgen für sich jedenfalls weder wirtschaftliche noch familiäre Interessen iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110370.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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