RS Vwgh 1994/12/13 94/07/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1994
beobachten
merken

Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
B-VG Art12 Abs1;
FlVfGG §13 Abs2;
FlVfLG NÖ 1975 §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine verfassungskonforme Interpretation der Bestimmung des § 13 Abs 2 FlVfGG vor dem Hintergund der nur den Regelungsinhalt der Ausführungsgesetzgebung betreffenden Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes erlaubt nicht die Annahme, es wäre dem Landesgesetzgeber die grundsatzgesetzlich vorgesehene Möglichkeit landesgesetzlicher Erweiterung des Kreises der Parteistellung genießenden Personen nur im unmittelbaren Ausführungsgesetz, nicht aber auch in einem anderen Landesgesetz eröffnet, wenn dieses materienübergreifende Regelungen trifft, mit denen materiell ebenso eine Ausführung des Grundsatzgesetzes vorgenommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070160.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten