RS Vwgh 1994/12/13 94/07/0060

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §117 Abs1;
WRG 1959 §117 Abs4;

Rechtssatz

Gegen Entscheidungen nach § 117 Abs 1 WRG ist durch § 117 Abs 4 WRG der Weg zum ordentlichen Gericht eröffnet, gleichgültig, ob sie von der zuständigen Behörde stammen oder nicht.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070060.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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