RS Vwgh 1994/12/14 94/16/0107

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0270 B 18. November 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Ist aus der Beschwerde zweifelsfrei der angefochtene Bescheid zu erkennen, wurde aber mit der Beschwerde ein anderer Bescheid vorgelegt, so gilt für den VwGH der in der Beschwerde zitierte Bescheid als angefochten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160107.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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