RS Vwgh 1994/12/14 94/12/0248

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung Übergangsrecht
Rechtsbereinigung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6;
AVG §73 Abs2;
Behörden-ÜG §10;

Rechtssatz

Die Zuständigkeit des Bundeskanzlers (belBeh) zur Entscheidung über den Devolutionsantrag gründet sich auf die organisatorische Unterordnung des Österreichischen Staatsarchives iVm dem Umstand, daß der Bf seinen Devolutionsantrag ausdrücklich an die belBeh gerichtet und auch bei ihr eingebracht hat (hier: Antrag um Ablichtungen aus dem Österreichischen Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120248.X04

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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