RS Vwgh 1994/12/14 94/16/0121

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §4 Abs1;
KVG 1934 §2 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0092 2

Stammrechtssatz

Knüpft das Gesetz die Gesellschaftsteuerpflicht an eine Leistung, so entsteht nach § 4 Abs 1 BAO die Steuerschuld mit dem tatsächlichen Bewirken der Leistung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160121.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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