RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0151

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §16 Abs2;
BewG 1955 §16 Abs5;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Vereinfachungen, globale, auf den Einzelfall nicht abstellende Betrachtungsweisen und Ungenauigkeiten müssen in dem durch das Sachlichkeitsgebot gezogenen Rahmen in Kauf genommen werden. Daß dieser Rahmen bei § 16 Abs 2 BewG überschritten wäre, ist nicht ersichtlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150151.X09

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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