RS Vwgh 1994/12/15 94/19/1275

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/01/1177 1

Stammrechtssatz

Verfolgungssicherheit in einem anderen Staat ist nicht erst dann gegeben, wenn ein anderer Staat bereits Asyl gewährt hat. Es genügt vielmehr, wenn der in Frage stehende Staat der FlKonv beigetreten ist und die Einleitung eines Verfahrens möglich ist, in dem die Flüchtlingseigenschaft iSd Konvention geprüft wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994191275.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten