RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0151

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §57 Abs1;
BewG 1955 §62;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Der Gleichheitssatz gebietet es nicht, im Vermögen tatsächlich vorhandene Wirtschaftsgüter deshalb als nicht zum Vermögen gehörend zu fingieren, weil sie im Hinblick auf erst künftig entstehende Verbindlichkeiten angeschafft wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150151.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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