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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188Rechtssatz
Im Spruch von Feststellungsbescheiden enthaltene Feststellungen
sind sogar dann für (abgeleitete) Abgabenbescheide von
Bedeutung, wenn sie sich als unrichtig oder unzulässig
erweisen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150030.X03Im RIS seit
05.08.2020Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020