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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §188Rechtssatz
Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO stellen
Grundlagenbescheide ua für die Einkommensteuer der
Gesellschafter dar und sprechen - wie jeder derartige
Bescheid - über die Art der Einkünfte, die Höhe der
gemeinschaftlichen Einkünfte, den Feststellungszeitraum, die
Namen der Beteiligten und die Höhe ihrer Anteile ab. Ergänzend
sprechen sie auch noch über die Nichtvortragsfähigkeit des
jeweilig festgestellten Verlustes ab. Damit besteht aber eine
Bindungswirkung hinsichtlich der Nichtvortragsfähigkeit der
Verluste, weswegen in Einkommensteuerverfahren über die Frage,
ob solche Verluste als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der
Einkünfte überhaupt abzuziehen sind, nicht mehr entschieden
werden durfte (Hinweis: Stoll, Kommentar zur
Bundesabgabenordnung, Textziffer 6b zu § 188).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150030.X02Im RIS seit
05.08.2020Zuletzt aktualisiert am
05.08.2020