RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0030

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188
BAO §192
EStG 1972 §18 Abs1 Z4
VwRallg

Rechtssatz

Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO stellen

Grundlagenbescheide ua für die Einkommensteuer der

Gesellschafter dar und sprechen - wie jeder derartige

Bescheid - über die Art der Einkünfte, die Höhe der

gemeinschaftlichen Einkünfte, den Feststellungszeitraum, die

Namen der Beteiligten und die Höhe ihrer Anteile ab. Ergänzend

sprechen sie auch noch über die Nichtvortragsfähigkeit des

jeweilig festgestellten Verlustes ab. Damit besteht aber eine

Bindungswirkung hinsichtlich der Nichtvortragsfähigkeit der

Verluste, weswegen in Einkommensteuerverfahren über die Frage,

ob solche Verluste als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der

Einkünfte überhaupt abzuziehen sind, nicht mehr entschieden

werden durfte (Hinweis: Stoll, Kommentar zur

Bundesabgabenordnung, Textziffer 6b zu § 188).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150030.X02

Im RIS seit

05.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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