RS Vfgh 1990/9/25 WI-6/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art141 Abs1 lita ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit VfGG §68 Abs1 VfGG §85 Abs2

Leitsatz

Zurückweisung der Anfechtung einer künftigen Wahl

Rechtssatz

Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl vom 07.10.90 durch die Liste "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)"; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

Gegenstand einer Entscheidung nach Art141 B-VG kann nur eine bereits stattgefundene Wahl sein; siehe hiezu auch §68 Abs1 VfGG - "Beendigung des Wahlverfahrens"

Unzulässigkeit der Anfechtung einer künftigen Wahl

kein Abspruch über aufschiebende Wirkung sowie über Normbedenken

(ebenso: B v 25.09.90, WI-7/90 und WI-8/90)

Schlagworte

VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:WI6.1990

Dokumentnummer

JFR_10099075_90W00I06_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten