RS Vwgh 1994/12/20 93/14/0173

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/13/0232 1 (Hier: Auch Orientierung der Sicherheitszuschläge an den Umsätzen möglich)

Stammrechtssatz

Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Einnahmenverkürzungen orientieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140173.X03

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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