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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/13/0232 1 (Hier: Auch Orientierung der Sicherheitszuschläge an den Umsätzen möglich)Stammrechtssatz
Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Einnahmenverkürzungen orientieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140173.X03Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010