RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
FinStrG §33;

Rechtssatz

In der Regel bleiben Sicherheitszuschläge bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages außer Betracht; dies aber nur deshalb, weil sie auf der bloßen (wenn auch berechtigten) Annahme beruhen, der Abgabepflichtige habe zusätzlich zu festgestellten noch weitere nicht festgestellte Schwarzgeschäfte getätigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140149.X03

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten