RS Vwgh 1994/12/20 93/14/0173

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131;
BAO §163;

Rechtssatz

Belege, Rechnungen sowie (einzelne und summierte) Zählstreifen von Registrierkassen sind zwar Bestandteile des Rechenwerks, stellen aber für sich ALLEIN keine Aufzeichnungen dar, die eine verläßliche Überprüfung des betrieblichen Rechnungswesens des Abgabepflichtigen zulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140173.X02

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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