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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
ABGB §1295 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, wer nach § 25 Abs 1 OÖ ROG anspruchsberechtigt ist, kann nicht allein an Hand der Rechnungstexte, aber auch nicht an Hand der Zahlungsbelege gelöst werden, wenn andere als die dort genannten Personen Ersatz begehren. Der Gesetzeswortlaut "... hat aufgewendet" läßt nicht ohne weiteres eine Ausweitung auf denjenigen zu, der die Kosten letztlich getragen hat oder allenfalls wird tragen müssen (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts I, neunte Auflage, 462 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050170.X01Im RIS seit
11.07.2001